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Zur IHK-Prüfung „Geprüfte Betriebswirtin/Geprüfter Betriebswirt“ ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in oder zur/zum Fachkauffrau/mann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Die erforderliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:

Erkennen, Analysieren und Lösen betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und Problemstellungen;

Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen;

Geschäftsprozesse und Projekte anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren;

Wahrnehmen von Management- und Führungsaufgaben.

Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.