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Zur IHK-Prüfung „Geprüfte Berufspädagogin/Geprüfter Berufspädagoge“ ist zuzulassen, wer

den Fortbildungsabschluss zur/zum Geprüften Aus- und Weiterbildungpädagogin/en oder einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/in, zur/zum Fachkauffrau/mann, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Bildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

und

eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu berufs- und arbeitspädagogischen Aufgaben haben, bzw. im Bezug zu Aus- und Weiterbildungsthemen stehen.