Geprüfte Berufspädagogen
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Zur IHK-Prüfung „Geprüfte Berufspädagogin/Geprüfter Berufspädagoge“ ist zuzulassen, wer
den Fortbildungsabschluss zur/zum Geprüften Aus- und Weiterbildungpädagogin/en oder einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/in, zur/zum Fachkauffrau/mann, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Bildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
oder
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen
staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer
zweijährigen Fortbildung und eine anschließende
mindestens zweijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs-
und arbeitspädagogische Qualifikation (bis zum Prüfungstag) nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu berufs- und arbeitspädagogischen Aufgaben haben, bzw. im Bezug zu Aus- und Weiterbildungsthemen stehen.
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