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Zur IHK-Prüfung „Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin/Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mindestens dreijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Die erforderliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:

Erkennen, Analysieren und Lösen betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und Problemstellungen;

Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen;

Geschäftsprozesse und Projekte anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren;

Wahrnehmen von Management- und Führungsaufgaben.

Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.