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Geprüfte Immobilienfachwirte

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Zur IHK-Prüfung „Geprüfte Immobilienfachwirtin/Geprüfter Immobilienfachwirt“ ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bzw. Immobilienkauffrau/mann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mindestens sechsjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Die erforderliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:

Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;

Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter systematischer Anwendung von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen - dabei sind die Instrumente des Controllings sachgerecht anzuwenden;

Wahrnehmen von Management- und Führungsaufgaben.

Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.