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Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

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Hierzu gehören insbesondere:


1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse,

2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung,

3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen,


4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten,


5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen,


6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,


7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen,

8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten,


9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen.

Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden.

Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Circa drei Monate nach den Klausuren folgt noch eine 10 Minuten dauernde Präsentation und das abschließende IHK-Situationsgespräch.

 

Ausbilderschein - AEVO

Wer die Qualifikation zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) erworben und Interesse an der Ausbildung anderer hat, kann anschließend die IHK- Ausbildereignungsprüfung ablegen. Der schriftliche Prüfungsteil ist dann nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes ergangenen Ausbildereignungsverordnung erlassen. Nur noch die mündliche Ausbildereignungsprüfung ist abzulegen, um das staatliche IHK – Zertifikat zu erlangen.