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Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

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Zur IHK-Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis

oder

ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis sollte im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:

- Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung;

- Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen;

- Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.

Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.